Unser HinweisgeberInnen-System (gemäß HSchG) ermöglicht es Ihnen als interne oder externe HinweisgeberInnen, schnell und unkompliziert Hinweise über Fehlverhalten gegen unser Unternehmen, die VENTREX Automotive GmbH, das Wohlergehen von KollegInnen, Mitarbeitenden sowie von Personen mit direktem Bezug zu VENTREX zu melden.
Das Hinweisgebersystem ist nicht dazu gedacht, Fragen allgemeiner Natur zu stellen und/oder persönliche Beschwerden (z.B.: nicht erfolgte Beförderungen/Gehaltserhöhungen usw.) anzubringen. Für derartige Anliegen stehen Ihnen Ihre Führungskräfte direkt zur Verfügung.
Verstöße die folgende Bereiche betreffen, können über diese Plattform gemeldet werden:
- Verstöße gegen das Korruptionsstrafrecht
- Verstöße gegen Compliance/Datenschutzbestimmungen (DSGVO), Schutz der Privatsphäre sowie Arbeitnehmerschutzvorschriften (ausgenommen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen oder privates Fehlverhalten)
- IT-Vorfälle
- Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften, öffentliche Gesundheit sowie Produkt- und Verkehrssicherheit
- Verstöße wie Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Verstöße gegen EU-Betrugsbekämpfung sowie Binnenmarktvorschriften (z. B. Körperschaftssteuer und Wettbewerbsregeln).
Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt 'Datenschutzhinweis'.
Jede Meldung bedarf einer Überprüfung und wird einer Ersteinschätzung unterzogen. Es haben nur einzelne und besonders vertrauenswürdige Personen bei VENTREX Zugriff auf Ihre Meldungen und auf die freiwillig bekanntgegebenen personenbezogenen Daten. Handelt es sich hierbei um einen Compliance-relevanten Hinweis, wird eine entsprechende Untersuchung („Investigation“) eingeleitet. Hierbei kann es vorkommen, dass wir Rückfragen an Sie haben. In diesem Fall ist die aufrechte Kommunikation zwischen Ihnen und der Meldestelle essenziell und wird durch das HinweisgeberInnen-System – auch für anonyme Hinweise – ermöglicht. Als hinweisgebende Person erhalten Sie daher auf Wunsch jederzeit Informationen über den jeweiligen Status und das Ergebnis der Bearbeitung.
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) gewährt Ihnen als HinweisgeberInnen Schutz vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch das Unternehmen und befreit von zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Haftung, wenn Sie berechtigtes Fehlverhalten über das unternehmensinterne HinweisgeberInnen-System melden oder zum Zeitpunkt des Hinweises auf der Grundlage verfügbarer Informationen hinreichende Gründe haben, die Richtigkeit ihrer Angaben anzunehmen. Das bewusste Falschmelden oder Anschwärzen von KollegInnen wird in jedem Fall als Compliance-Verstoß betrachtet und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Personen, die Informationen durch eigenständige Straftaten erlangen und diese als Grundlage für einen Hinweis verwenden, sind nicht durch das Gesetz geschützt.
ACHTUNG: Wissentliche Falschmeldungen (Verleumdungen) sind nicht zulässig und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!